A.
Der Kläger nimmt in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen der P. Trocknungswerk und Handelsgesellschaft mbH (im Folgenden: Gemeinschuldnerin) den Beklagten als ehemaligen Geschäftsführer nach § 43 Abs. 2 GmbHG wegen Verletzung seiner Geschäftsführerpflichten auf Schadensersatz wegen entgangener Beihilfeleistungen der EU für den Trockenfutterwirtschaftszeitraum von Juli 1996 bis März 1997 in Anspruch. Der Kläger hat den eingeforderten Betrag aus Gründen der Prozessökonomie im Wege der Teilklage auf 300.000,00 DM (von ca. 1,8 Mio. DM, vgl. Bl. 12 d. A.) Schaden begrenzt.
Für den unstreitigen Sachverhalt, die Parteivorträge und die erstinstanzlichen Anträge wird auf den Tatbestand der angefochtenen Entscheidung Bezug genommen.
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