OLG Naumburg - Urteil vom 16.04.2003
5 U 12/03
Normen:
ZPO § 144 ; ZPO § 264 Abs. 2 ; BGB § 626 Abs. 1 ; BGB § 242 ; BGB § 284 Abs. 2 ; BGB § 286 Abs. 1 ; BGB § 288 Abs. 1 ; AktG § 87 Abs. 2 ; GmbHG § 30 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DB 2004, 178
GmbHR 2004, 423
OLGReport-Naumburg 2004, 195
Vorinstanzen:
LG Dessau, vom 06.12.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 37/02

Zur außerordentlichen Kündigung von Geschäftsführern bei drohender Insolvenz

OLG Naumburg, Urteil vom 16.04.2003 - Aktenzeichen 5 U 12/03

DRsp Nr. 2004/87

Zur außerordentlichen Kündigung von Geschäftsführern bei drohender Insolvenz

»1. Aus betrieblichen Gründen kann dem Geschäftsführer regelmäßig nur ordentlich gekündigt werden, weil der Dienstberechtigte sein Wirtschafts- und Betriebsrisiko nicht auf die Dienstverpflichteten abschieben darf. Auch die Gefahr der Insolvenz rechtfertigt die außerordentliche Kündigung des Dienstberechtigten nicht (MüKo/ Schwerdtner, 4. Aufl., § 626, Rn. 152; Staudinger/Preis, 1995, § 626, Rn. 236). Nicht einmal im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens besteht ein Recht zur fristlosen Kündigung (§ 113 Abs. 1 InsO).