LG Dessau, vom 06.12.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 37/02
Zur außerordentlichen Kündigung von Geschäftsführern bei drohender Insolvenz
OLG Naumburg, Urteil vom 16.04.2003 - Aktenzeichen 5 U 12/03
DRsp Nr. 2004/87
Zur außerordentlichen Kündigung von Geschäftsführern bei drohender Insolvenz
»1. Aus betrieblichen Gründen kann dem Geschäftsführer regelmäßig nur ordentlich gekündigt werden, weil der Dienstberechtigte sein Wirtschafts- und Betriebsrisiko nicht auf die Dienstverpflichteten abschieben darf. Auch die Gefahr der Insolvenz rechtfertigt die außerordentliche Kündigung des Dienstberechtigten nicht (MüKo/ Schwerdtner, 4. Aufl., § 626, Rn. 152; Staudinger/Preis, 1995, § 626, Rn. 236). Nicht einmal im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens besteht ein Recht zur fristlosen Kündigung (§ 113 Abs. 1InsO).
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