I.
Der Beteiligte zu 1) ist Rechtsanwalt in N und wurde in der Vergangenheit mit seinem Einverständnis von dem Amtsgericht Bielefeld in einer Vielzahl von Insolvenzverfahren als Insolvenzverwalter bestellt. Der Beteiligte zu 1) hat seinem Vorbringen zufolge einen umfangreichen Mitarbeiterstab zur Bewältigung der vielfältigen Aufgaben bei der Führung von Insolvenzverwaltungen aufgebaut, sieht sich nunmehr aber dadurch benachteiligt, daß er von dem Amtsgericht Bielefeld zuletzt nicht mehr als Insolvenzverwalter bestellt worden sei.
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