A.
Wegen der Einzelheiten des Vortrags der Parteien in der ersten Instanz, der dort gestellten Anträge, des Urteilstenors und der Entscheidungsgründe wird auf das angefochtene Urteil der Zivilkammer 19 des Landgerichts Berlin Bezug genommen, das der Klägerin am 26. Februar 2004 zugestellt worden ist. Die Klägerin hat dagegen am 24. März 2004 Berufung eingelegt und diese nach Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bis zum 26. Mai 2004 an diesem Tag begründet.
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