Die Klägerin hat Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines Rechtsstreits beantragt, in welchem sie eine Forderung der Insolvenzschuldnerin gegen deren früheren Alleingesellschafter geltend machen will.
Das Landgericht hat die Gewährung von Prozesskostenhilfe durch den angefochtenen Beschluss verweigert mit der Begründung, mehrere der Insolvenzgläubiger seien finanziell in der Lage, die Kosten für den Prozess aufzubringen.
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