I.
Die Klägerin, die die s. GmbH Service und Montage in N. (nachfolgend Schuldnerin) mit Baumaterialien beliefert hat, nimmt nach Nichterfüllung ihrer Kaufpreisforderung den Beklagten, der Verwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin ist, persönlich in Anspruch.
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