Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 25. August 2008 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Der Wert des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde wird auf 65.826,98 EUR festgesetzt.
Der Antrag des Klägers auf Prozesskostenhilfe für die Revisionsinstanz wird abgelehnt.
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