Der Antrag des Schuldners auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 7. Zivilkammer des Landgerichts Stade vom 17. Dezember 2008 wird abgelehnt.
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 7. Zivilkammer des Landgerichts Stade vom 17. Dezember 2008 wird auf Kosten des Schuldners als unzulässig verworfen.
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