Zwangsweise Durchsetzung einer vertretbaren Handlung gegen den Schuldner trotz Vollstreckungsverbots
LG Mainz, Beschluss vom 20.02.2002 - Aktenzeichen 8 T 302/01
DRsp Nr. 2003/16765
Zwangsweise Durchsetzung einer vertretbaren Handlung gegen den Schuldner trotz Vollstreckungsverbots
Die zwangsweise Durchsetzung einer vertretbaren Handlung (Sperrung des Stromanschlusses) gegenüber dem Schuldner ist auch dann zulässig, wenn das Insolvenzgericht ein Vollstreckungsverbot in das bewegliche Vermögen angeordnet hat.