Prozessuales

Autor: Moersch

Klage gegen den Insolvenzverwalter

Klagegegner im Kündigungsschutzverfahren ist bei Kündigung nach Insolvenzeröffnung der Insolvenzverwalter. Eine falsche Parteibezeichnung (Schuldner statt Verwalter) macht zunächst den Verwalter nicht zur Partei des Verfahrens, die Heilung ist ggf. über eine Rubrumsberichtigung (BAG, Urt. v. 21.09.2006 – 2 AZR 573/05, NZI 2007, 182) möglich, dazu müssen aber Anhaltspunkte im Klagevortrag für eine entsprechende Auslegung ("Wer ist gemeint?") bestehen. Anderenfalls droht bei verspäteter Korrektur die Versäumung der Dreiwochenklagefrist des § 4 KSchG (Passivrubrum: XX als Insolvenzverwalter über das Vermögen des/r …).

Aufnahme des unterbrochenen Prozesses