I.
Mit Beschluss des Amtsgerichts Waldshut-Tiengen vom 29.11.2000 (AS 131) wurde über das Vermögen der ... GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet und Dipl. Betriebswirt ... zum Insolvenzverwalter ernannt. Die Gesellschaft war mit Gesellschaftsvertrag vom 21.04.1994 gegründet worden. Einzige Gesellschafterin war die Ehefrau des Beschwerdeführers, der zur Einzahlung des Stammkapitals eingereichte Scheck über 50.000,- DM stammte von dem Beschwerdeführer. Der Insolvenzverwalter nimmt deshalb an, dass Frau ... nur als "Strohfrau" für den Beschwerdeführer handelte, so dass tatsächlich dieser selbst Gesellschafter der Firma sei. Ursprüngliche Geschäftsführer dieser Firma waren ein Sohn des Beschwerdeführers und Herr ..., seit dem 22.07.1996 nur noch Herr ... .
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