FG Hamburg - Beschluss vom 20.09.2007 (6 V 27/07)
I. Der Antragsteller war von Oktober 1995 bis Juli 1999 Gesellschafter der A GmbH (GmbH). Sein Gesellschaftsanteil betrug 49 %; weiterer Gesellschafter war Herr B mit einem Anteil von 51 %. Gegenstand des Unternehmens [...]