VERWALTUNGSGERICHT STUTTGART
Im Namen des Volkes
Urteil
In der Verwaltungsrechtssache
wegen
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz
hat das Verwaltungsgericht Stuttgart - 8. Kammer - aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 18. August 2009 durch den Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts XXX, den Richter am Verwaltungsgericht XXX, die Richterin am Verwaltungsgericht XXX, und die ehrenamtlichen Richterinnen XXX und XXX
am 18. August 2009
für R e c h t erkannt:
Der Bescheid der Beklagten vom 19.11.2008 und deren Widerspruchsbescheid vom 18.02.2009 werden aufgehoben.
Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin Auskunft darüber zu erteilen, wann und in welcher Höhe sie im Zeitraum vom 19.05.2008 bis zum 17.10.2008 bzw. danach von der Insolvenzschuldnerin XXX Zahlungen auf deren Beitragskonto für die Betriebsnummer XXX erhalten hat.
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