OVG Sachsen - Urteil vom 06.05.2015
5 A 439/12
Normen:
InsO § 85; InsO § 86; InsO § 179 Abs. 2; InsO § 180 Abs. 2; InsO § 258 Abs. 1; InsO § 259 Abs. 1; KAG § 2 Abs. 1; KAG § 7 Abs. 1; KAG § 7 Abs. 2; VwGO § 173 S. 1; ZPO § 240 S. 1; RL 112/2006/EG Art. 401; RL 118/2008/EG Art. 1 Abs. 3 Buchst. b); GG Art. 105 Abs. 2;
Fundstellen:
DÖV 2016, 487
Vorinstanzen:
VG Chemnitz, vom 28.10.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 1620/07

Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Vergnügungssteuerforderung auf Spielgeräte und deren Feststellung zur Insolvenztabelle; Fortführung eines wegen Insolvenz des Steuerschuldners unterbrochenen Klageverfahrens gegen einen Vergnügungssteuerbescheid durch den Steuerschuldner; Antrag auf Feststellung der Begründetheit des Widerspruchs des Insolvenzverwalters gegen die Anmeldung der Vergnügungssteuer zur Insolvenztabelle im Anfechtungsantrag; Vereinbarkeit einer Vergnügungssteuer i.S.v. § 7 Abs. 2 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) mit europäischem oder sonst höherrangigem Recht; Abschöpfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen; Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Form einer Spielgerätesteuer

OVG Sachsen, Urteil vom 06.05.2015 - Aktenzeichen 5 A 439/12

DRsp Nr. 2016/4214

Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Vergnügungssteuerforderung auf Spielgeräte und deren Feststellung zur Insolvenztabelle; Fortführung eines wegen Insolvenz des Steuerschuldners unterbrochenen Klageverfahrens gegen einen Vergnügungssteuerbescheid durch den Steuerschuldner; Antrag auf Feststellung der Begründetheit des Widerspruchs des Insolvenzverwalters gegen die Anmeldung der Vergnügungssteuer zur Insolvenztabelle im Anfechtungsantrag; Vereinbarkeit einer Vergnügungssteuer i.S.v. § 7 Abs. 2 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) mit europäischem oder sonst höherrangigem Recht; Abschöpfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen; Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Form einer Spielgerätesteuer