Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Marburg vom 29. Januar 2015 wird zurückgewiesen.
II.Die Beteiligten haben einander auch für das Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit einer von der Beklagten im Auftrag der AOK-Die Gesundheitskasse in Hessen (AOK) vorgenommenen Verrechnung einer Forderung der AOK mit der monatlichen Rente der Klägerin gemäß §§
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|