Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob ein während der Zeit der vorläufigen Insolvenzverwaltung begründeter Vorsteuererstattungsanspruch die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandenen Umsatzsteuerschulden mindert.
Die Klägerin ist Insolvenzverwalterin über das Vermögen der X E GmbH & Co KG (nachfolgend: GmbH & Co KG).
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