OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 15.04.2019 (14 E 132/19)
Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 30. [...]