Die Stadt W hat der Insolvenzschuldnerin ein Grundstück zu einem symbolischen Zins verpachtet und zugleich vereinbart, dass die Insolvenzschuldnerin die auf dem Grundstück vorhandenen Gebäude saniert und sodann an die Stadt W vermietet. Grundlage des Mietzinses waren die der Insolvenzschuldnerin entstanden Kosten der Sanierung. Die Mietzinsforderung hat die Insolvenzschuldnerin an die beklagte Bank zu Sicherheit abgetreten, die das Bauvorhaben finanziert hat.
Zwischen den Parteien besteht Streit um den Umfang und die Wirksamkeit der Sicherungsabtretung.
A.
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