1. Grundsätzliches über die formellen Voraussetzungen des Mieterhöhungsverlangen

Autor: Emmert

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Will der Vermieter gegenüber dem Mieter seinen Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung geltend machen, muss sein Mieterhöhungsverlangen zunächst die in § 558a BGB geregelten formellen Voraussetzungen erfüllen. Andernfalls liegt schon aus diesem Grund kein wirksames Mieterhöhungsverlangen vor. Zu beachten ist jedoch, dass die Einhaltung der formellen Voraussetzungen noch nichts über die materielle Richtigkeit des Mieterhöhungsverlangens aussagt, also darüber, ob die vom Vermieter geforderte Miete wirklich der ortsüblichen Vergleichsmiete entspricht. Die formellen Anforderungen an das Mieterhöhungsverlangen dürfen nicht überspannt werden,1)

da andernfalls das sich aus Art. 14 Abs. 1 GG ergebende Recht des Vermieters zur Mieterhöhung unzulässig verkürzt würde.


1)

vom 08.09.1993 - , WuM 1994, ; vom 08.11.1988 - , WuM 1989, .