Autoren: Thanner/Wiek |
Der Vermieter muss darlegen und beweisen
- die Mietvertragsverletzung, | |
- den Zugang der Abmahnung, | |
- die Fortsetzung des vertragswidrigen Gebrauchs nach der Abmahnung, | |
- den Zugang der Kündigung. |
Der Mieter muss beweisen, dass ein bestimmter Mietgebrauch vom Vermieter gestattet worden ist.10)
10) |
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