6. Wiedereinräumung der Besitz- und Mieterrechte

Autoren: Thanner/Wiek

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Der Schadensersatzanspruch des Mieters aus §§ 280 Abs. 1, 249 Abs. 1 BGB umfasst auch den Anspruch auf Wiedereinräumung der Besitz- und Mieterrechte an der Wohnung.53)

Dieser auf Naturalrestitution gerichtete Schadensersatzanspruch besteht aber nicht, wenn dem Vermieter die Erbringung dieser Leistung durch eine Veräußerung der Wohnung unmöglich geworden ist und nicht feststeht, dass dieses Leistungshindernis überwunden werden kann.54) Dann tritt an die Stelle des Wiederherstellungsanspruchs ein Anspruch auf Geldentschädigung (§ 251 Abs. 1 BGB).55)


53)

BGH, Urt. v. 16.12.2009 - VIII ZR 313/08, WuM 2010, 165 m. Anm. Hinz, 207.

54)

BGH, Urt. v. 16.12.2009 - VIII ZR 313/08, WuM 2010, 165 Rdn. 19.

55)