Autor: Emmert |
Die Zulässigkeit von automatisch wirkenden Wertsicherungsklauseln bemisst sich an dem am 14.09.2007 in Kraft getretenen Gesetz über das Verbot der Verwendung von Preisklauseln bei der Bestimmung von Geldschulden - Preisklauselgesetz (PrKlG) -, das das bis dahin geltende Preisangaben- und Preisklauselgesetz - PreisAngG - mitsamt der auf Grundlage des § 2 Abs. 2 PreisAngG erlassenen Preisklauselverordnung - PrKV1) - ersetzt hat. Eine wesentliche Änderung der bisherigen Rechtslage ergab sich aus dem Wegfall der im früheren § 3 PrKV enthaltenen Genehmigungspflicht und der in § 8 PrKlG enthaltenen Anordnung der Wirksamkeit auch unzulässiger Preisklauseln bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Feststellung ihrer Unwirksamkeit.2)
1) | Zur Rechtslage bei vor dem 31.12.1998 abgeschlossenen Verträgen Fritz, Gewerberaummietrecht, III Rdn. 111b. |
2) | Gerber, NZM 2008, |
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