A. Die zulässige Berufung hat keinen Erfolg. Das Landgericht hat die Klage der Klägerin auf Zahlung von 15.000 DM, den die Klägerin aufgrund der übernommenen Bürgschaftsverpflichtungen an den Beklagten geleistet hat, zu Recht abgewiesen.
I. Die Klägerin kann diesen Betrag nicht als Schadensersatz wegen der Verletzung eines ihr zustehenden Belegungsrechts an den von dem Beklagten vermieteten Gasträumen verlangen.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|