Abgrenzung zwischen Instandhaltung und Instandsetzung der Mietsache (hier: schadhafter Heizkessel)
LG Berlin, Urteil vom 10.11.2000 - Aktenzeichen 64 S 328/00
DRsp Nr. 2004/1570
Abgrenzung zwischen Instandhaltung und Instandsetzung der Mietsache (hier: schadhafter Heizkessel)
Hat der Mieter laut Mietvertrag die Wartung und Instandhaltung der Heizung übernommen, so sind damit Instandsetzungsansprüche gegen den Vermieter nicht ausgeschlossen.