Der Kläger interessierte sich für den Erwerb von bebauten Gewerbeflächen in Haldensleben/Sachsen-Anhalt. Die Grundstücke gehörten einer Erbengemeinschaft, die sie an einen Dritten verpachtet hatte. Die Eigentümer beabsichtigten, eine Teilfläche an den Kläger oder einen anderen Interessenten zu veräußern, und kündigten den Pachtvertrag zum 1. Januar 1991. Sie beauftragten den Rechtsanwalt Dr. S., ihre Interessen in der Auseinandersetzung mit dem Pächter wahrzunehmen. Rechtsanwalt Dr. S. bezog den beklagten Rechtsanwalt mit Billigung der Erbengemeinschaft in die Bearbeitung des Mandates ein. Die Erben erhoben gegen den Pächter Klage auf Räumung der Pachtsache und Zahlung einer Nutzungsentschädigung.
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