LG Berlin - Urteil vom 11.07.2000
63 S 512/99
Normen:
AGBG § 9 ; BGB § 535 § 536 ;
Fundstellen:
DRsp I(133)737a
NZM 2001, 285
ZMR 2001, 31

Abwälzung der laufenden Schönheitsreparaturen auf den Wohnungsmieter in Verbindung mit einer sog. Bedarfsklausel

LG Berlin, Urteil vom 11.07.2000 - Aktenzeichen 63 S 512/99

DRsp Nr. 2004/1574

Abwälzung der laufenden Schönheitsreparaturen auf den Wohnungsmieter in Verbindung mit einer sog. Bedarfsklausel

»Die Abwälzung der laufenden Schönheitsreparaturen auf den Mieter durch eine formularmäßige Klausel ist unwirksam, wenn der Mieter zugleich die Verpflichtung übernimmt, "alle je nach Grad der Abnutzung oder Beschädigung erforderlichen Arbeiten unverzüglich auszuführen", und ihm bei Vertragsbeginn die Wohnung in renovierungsbedürftigem Zustand überlassen worden ist. Hierin liegt eine unangemessene Benachteiligung des Mieters im Sinne von § 9 AGBG

Normenkette:

AGBG § 9 ; BGB § 535 § 536 ;
Fundstellen
DRsp I(133)737a
NZM 2001, 285
ZMR 2001, 31