AG Görlitz - Urteil vom 25.04.1995 (9 C 1315/94) - DRsp Nr. 1998/5663
AG Görlitz, Urteil vom 25.04.1995 - Aktenzeichen 9 C 1315/94
DRsp Nr. 1998/5663
Keine Mieterhöhung nach Beschaffenheit, wenn das Haus, in dem die vermietete Wohnung sich befindet, nicht über ein eigenes Treppenhaus verfügt, weil die Wohnungseingangstür zugleich die Haustür ist.