AG Neuss - 23.12.1988 (36 C 524/88) - DRsp Nr. 1992/11635
AG Neuss, vom 23.12.1988 - Aktenzeichen 36 C 524/88
DRsp Nr. 1992/11635
b-c. Zulässigkeit gewillkürter Prozeßstandschaft (b-c) nicht für den Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage, der eine aus der Vermietung von Sondereigentum begründete Forderung geltendmachen will, und zwar (b) bei Fehlen einer besonderen, aus dem Verwaltervertrag nicht ableitbaren Ermächtigung; (c) mangels rechtsschutzwürdigen eigenen Interesses.