OLG Köln - Urteil vom 29.03.1996
6 U 68/95
Normen:
AGBG §§ 13, 2, 9, 11 ;
Fundstellen:
WuM 1997, 190

AGB für Rohrreinigungsverträge; Unterwerfung; Wegfall der Wiederholungsgefahr

OLG Köln, Urteil vom 29.03.1996 - Aktenzeichen 6 U 68/95

DRsp Nr. 1996/30634

AGB für Rohrreinigungsverträge; Unterwerfung; Wegfall der Wiederholungsgefahr

1. Folgende AGB in Verträgen über Rohrreinigungsreinigung sind wegen Verstoßes gegen das AGBG unwirksam:"Für den Fall, daß der Rechnungsempfänger die Auftragserteilung oder Vollmacht bestreitet oder sich weigert, den Rechnungsbetrag zu zahlen, werde ich selbst die Rechnung begleichen.""Die umseitigen Geschäftsbedingungen und die derzeit gültigen Preise erkenne ich an.""Hiermit erkennt der Auftraggeber die oben aufgeführten Angaben und Leistungen an.""Handwerkerrechnungen sind sofort bei dem Monteur zu bezahlen.""Reklamationen offensichtlicher Mängel haben schriftlich innerhalb von 10 Tagen nach Beendigung der Arbeit zu erfolgen.""Alle Beträge sind in bar oder per Scheck vom Monteur zu kassieren, wenn nicht eine Rechnungslegung vereinbart wurde.""Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse bzw. per Überweisung zahlbar.""Reklamationen können nur von der Firma AKR bzw. der von ihr beauftragten Firma beseitigt werden."