Die Beklagte war aufgrund eines Vertrages vom 1. Oktober 2001 Mieterin eines Einfamilienhauses des Klägers in K. Die Parteien waren früher ein Ehepaar und gemeinsam Eigentümer dieses Hauses. Im Rahmen der Trennung wurde das Haus vom Kläger übernommen. Die Beklagte wohnte sodann dort mit den gemeinsamen Kindern.
Die Parteien vereinbarten für die 128 qm Wohnfläche eine monatliche Nettomiete von 511,29 EUR.
Mit Schreiben vom 28. Februar 2006 forderte der Kläger von der Beklagten die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete auf 4,79 EUR/qm (Gesamtnettomiete von 613,55 EUR monatlich) ab 1. Mai 2006. Er bezog sich dabei auf den Mietspiegel für die Stadt K., Stand Januar 2002, unter Eingruppierung des Hauses in die dort genannte Wohnlage B.
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