Die Klage wird unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts abgewiesen.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen.
III.Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
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