LG Hamburg - Urteil vom 20.07.2001
311 S 5/01
Normen:
BGB § 549 Abs. 2 § 553 ;
Fundstellen:
DRsp I(133)791c
ZMR 2001, 973

Anspruch auf Teil-Untervermietung von Wohnraum

LG Hamburg, Urteil vom 20.07.2001 - Aktenzeichen 311 S 5/01

DRsp Nr. 2003/16718

Anspruch auf Teil-Untervermietung von Wohnraum

Ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung eines Teils der Wohnung (§ 549 Abs. 2 Satz 1 BGB) kann auch dann bestehen, wenn die Wohnung nicht mehr als Lebensmittelpunkt des Mieters anzusehen ist.

Normenkette:

BGB § 549 Abs. 2 § 553 ;

Hinweise:

Abweichend LG Berlin (Urteil - 64 S 422/00 - 30.1.2002, ZMR 2002, 49): Kein Anspruch auf - teilweise - Untervermietung der Wohnung für den Fall, dass der Mieter außerdem eine andere Wohnung angemietet hat, um von dort aus seinen Lebensunterhalt zu verdienen (Verlegung des Lebensmittelpunktes an einen anderen Ort).

Fundstellen
DRsp I(133)791c
ZMR 2001, 973