AG Münster - Urteil vom 16.03.2000
54 C 6052/99
Normen:
BGB § 242 § 552 § 564 ;
Fundstellen:
DRsp I(133)710b
WuM 2000, 306

Anspruch auf vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis - Voraussetzungen, Anwendungsfälle

AG Münster, Urteil vom 16.03.2000 - Aktenzeichen 54 C 6052/99

DRsp Nr. 2004/1697

Anspruch auf vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis - Voraussetzungen, Anwendungsfälle

Ergibt sich für einen ältern (hier: 92-jährigen) und zudem pflegebedürftigen Mieter die Möglichkeit, in ein Altenpflegeheim umzuziehen, so hat er einen gewichtigen Grund zur kurzfristigen Beendigung des Mietverhältnisses. Weitere Voraussetzung für die vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis ist die Gestellung eines Nachmieters oder die sehr leichte Möglichkeit der Neuvermietung. Verhindert oder erschwert der Vermieter die Nachmieter-Gestellung (hier: durch Bemühungen um einen Verkauf der Wohnung), so wird der Mieter insoweit frei.

Normenkette:

BGB § 242 § 552 § 564 ;
Fundstellen
DRsp I(133)710b
WuM 2000, 306