LAG München - Urteil vom 27.01.2011
5 Sa 617/10, 5 Sa 618/10, 5 Sa 619/10, 5 Sa 620/10, 5 Sa 621/10, 5 Sa 622/10, 5 Sa 927/10
Normen:
BGB § 242; BGB § 133; BGB § 157; BGB § 611 Abs. 1; BetrAVG § 1b Abs. 1 S. 4; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ZPO § 263; ZPO § 264; ZPO § 894;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 23.04.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 33 Ca 12528/09

Anspruch eines Bankangestellten auf Erteilung einer Versorgungszusage nach beamtenähnlichen Grundsätzen aufgrund betrieblicher Übung

LAG München, Urteil vom 27.01.2011 - Aktenzeichen 5 Sa 617/10, 5 Sa 618/10, 5 Sa 619/10, 5 Sa 620/10, 5 Sa 621/10, 5 Sa 622/10, 5 Sa 927/10

DRsp Nr. 2015/15346

Anspruch eines Bankangestellten auf Erteilung einer Versorgungszusage nach beamtenähnlichen Grundsätzen aufgrund betrieblicher Übung

1. Auch Ansprüche auf eine betriebliche Altersversorgung können durch betriebliche Übung begründet werden; das ist durch § 1b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG ausdrücklich anerkannt. 2. Ein Anspruch auf Gewährung eines beamtenähnliches Versorgungsrecht aufgrund betrieblicher Übung ist begründet, wenn die Arbeitgeberin in der Zeit von 1972 bis 2008 nahezu allen Beschäftigten, die die Wartezeit von 20 Jahren erfüllt hatten, ein beamtenähnliches Versorgungsrecht angeboten und nur in Einzelfällen wegen Nichterfüllung weiterer Voraussetzungen (insbesondere aus gesundheitlichen Gründen) das Versorgungsrecht nicht angeboten hat und es sich dabei um insgesamt lediglich 27 Beschäftigte gegenüber rund 2.500 Versorgungsberechtigten handelt.