OLG Düsseldorf - Beschluss vom 29.09.2022
24 U 117/21
Normen:
ZPO § 522 Abs. 2; BGB § 536 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
LG Kleve, - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 39/21

Ansprüche aus einem gewerblichen MietverhältnisPandemie bedingte Schließung eines EinzelhandelsgeschäftsVereinbarungen zur Miethöhe während der Covid-19-PandemieVoraussetzungen für eine Anpassung der Geschäftsgrundlage

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.09.2022 - Aktenzeichen 24 U 117/21

DRsp Nr. 2023/840

Ansprüche aus einem gewerblichen Mietverhältnis Pandemie bedingte Schließung eines Einzelhandelsgeschäfts Vereinbarungen zur Miethöhe während der Covid-19-Pandemie Voraussetzungen für eine Anpassung der Geschäftsgrundlage

1. Die durch die COVID-19-Pandemie bedingte Schließung eines Einzelhandelsgeschäfts führt nicht zu einem Mangel der Mietsache im Sinne von § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB (Anschluss an BGH, Urteil vom 12. Januar 2022 - XII ZR 8/21).2. Treffen die Mietvertragsparteien während der Covid-19-Pandemie Vereinbarungen zur Miethöhe, liegen die Voraussetzungen für eine Anpassung der Geschäftsgrundlage nicht mehr vor, wenn anschließend nachteilige Umstände (z.B. Geschäftsschließungen, Kontaktbeschränkungen, allgemeine Kaufzurückhaltung etc.) eintreten, die auf der Covid-19-Pandemie beruhen. Insoweit genügt die konkret-individuelle Vorhersehbarkeit der Störung.

Tenor

I.

Der Senat beabsichtigt, den Tenor des landgerichtlichen Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit gem. § 319 ZPO dahin zu berichtigen, dass die Beklagte zur Zahlung von EUR 4 0 .137,00 (anstatt EUR 43.137,00) nebst Zinsen iHv neun Prozentpunkten aus EUR 20.323,50 seit dem 6. Juni 2021 und aus EUR 19.813,50 seit dem 06. März 2021 verurteilt wird.

II. III. IV.