LG Berlin, vom 03.06.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 474/04
Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen Mieter einer Eigentumswohnung; Duldung des Rückbaus von Baumaßnahmen
KG, Urteil vom 21.03.2006 - Aktenzeichen 4 U 97/05
DRsp Nr. 2007/11221
Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen Mieter einer Eigentumswohnung; Duldung des Rückbaus von Baumaßnahmen
»Mieter einer Eigentumswohnung sind dann Zustandsstörer im Sinne des § 1004BGB, wenn sie durch ihre Weigerung, den Rückbau der entgegen den Regeln der Wohnungseigentümergemeinschaft vom Vermieter durchgeführten Baumaßnahmen zu dulden, den eigentumsbeeinträchtigenden rechtswidrigen Zustand aufrechterhalten. Der hieraus folgende Beseitigungsanspruch ist darauf gerichtet, dass die Mieter die von einem anderen Wohnungseigentümer im Wege der Ersatzvornahme beabsichtigten Rückbaumaßnahmen zu dulden verpflichtet sind (entgegen OLG München - 5 U 4733/02 - 10.12.2002 - NZM 2003, 445 f).«