OLG Stuttgart - Urteil vom 11.01.2010
5 U 119/09
Normen:
BGB § 536a; BGB § 275 Abs. 1; BGB § 275 Abs. 2;
Fundstellen:
MDR 2010, 261
Vorinstanzen:
LG Stuttgart, vom 03.07.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 24 O 132/06

Ansprüche des Pächters bei Zerstörung der Pachtsache durch einen Brand; Begriff der Zerstörung

OLG Stuttgart, Urteil vom 11.01.2010 - Aktenzeichen 5 U 119/09

DRsp Nr. 2010/1144

Ansprüche des Pächters bei Zerstörung der Pachtsache durch einen Brand; Begriff der Zerstörung

1. Der Anspruch des Pächters auf Gebrauchsüberlassung und sein Recht zum Besitzt entfällt gemäß § 275 Abs. 1 BGB, wenn die Pachtsache durch einen Brand im Wesentlichen zerstört wird. Eine Pflicht des Verpächters zum Wiederaufbau besteht in diesem Falle nicht, ohne dass es auf Fragen der Zumutbarkeit i. S. von § 275 Abs. 2 BGB ankäme. 2. Eine Zerstörung i. S. von Nr. 1, die zur Unmöglichkeit führt, liegt nicht erst dann vor, wenn kein Stein mehr auf dem anderen steht. Maßgebend ist eine funktionelle Betrachtung, bei der es darauf ankommt, ob der erhalten gebliebene Teil eigenständig wirtschaftlich sinnvoll nutzbar ist und die Identität des Pachtgegenstands gewahrt bleibt. Dies ist nicht der Fall, wenn das Herzstück der Pachtsache ein historisches Teil (hier: eine alte Mühle) und dieser weitestgehend abgebrannt ist, später angebaute Gebäudeteile jedoch zu wesentlichen Teilen erhalten geblieben sind.

1. Das Urteil des Einzelrichters der 24. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 03.07.2009 - Az. 24 O 132/06 - wird auf die Berufung des Beklagten Ziff. 2 teilweise abgeändert und die Klägerin verurteilt, an den Beklagten Ziff. 2 5.559,59 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. seit 01.07.2006 zu zahlen.