Die am 26. Februar 2001 eingelegte und nach Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bis zum 26. April 2001 an diesem Tag begründete Berufung des Beklagten richtet sich gegen das am 19. Dezember 2000 verkündete Urteil der Zivilkammer 29 des Landgerichts Berlin, das dem Beklagten am 25. Januar 2001 zugestellt worden ist. Auf den Tatbestand und die Entscheidungsgründe dieses Urteils wird Bezug genommen.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|