Ansprüche des Vermieters wegen unterlassener Schönheitsreparaturen vor Beendigung des Mietvertrages
KG, Urteil vom 29.08.2002 - Aktenzeichen 20 U 112/01
DRsp Nr. 2005/7055
Ansprüche des Vermieters wegen unterlassener Schönheitsreparaturen vor Beendigung des Mietvertrages
Der vertraglich vereinbarte Anspruch des Vermieters auf Vornahme von Schönheitsreparaturen wandelt sich erst mit Beendigung des Mietverhältnisses gem. § 326BGB a.F. in einen Schadensersatzanspruch um.