OLG Köln - Beschluss vom 04.01.2010
17 W 342/09
Normen:
RVG § 15; BerHG § 2; BerHG § 6;
Fundstellen:
AGS 2010, 188
MDR 2010, 474
RVGreport 2010, 184
Rpfleger 2010, 378
Vorinstanzen:

Anwaltsgebühren bei zeitgleich erfolgender Beratung des Mieters wegen zweier Nebenkostenabrechnungen

OLG Köln, Beschluss vom 04.01.2010 - Aktenzeichen 17 W 342/09

DRsp Nr. 2010/1020

Anwaltsgebühren bei zeitgleich erfolgender Beratung des Mieters wegen zweier Nebenkostenabrechnungen

Die zeitgleich erfolgende Beratung des Mieters wegen zweier Nebenkostenabrechnungen des Vermieters ist auch dann nur eine Angelegenheit im Sinne der §§ 2, 6 BerHG, § 15 RVG, wenn gegenüber den beiden Abrechnungen unterschiedliche Einwendungen erhoben werden und der Anwalt seine Stellungnahme auf zwei verschiedene Briefe an den Vermieter aufteilt.

Tenor

Die weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

Normenkette:

RVG § 15; BerHG § 2; BerHG § 6;

Gründe