Die zulässige Berufung der Klägerin hat Erfolg. Die Beklagte schuldet der Klägerin in dem nunmehr ausgeurteilten Umfang Mietzins für die ihr überlassene explosionsgeschützte Piranha-Pumpe Typ 10/2 EX (Händlereinkaufspreis: 4.439,16 DM brutto) für den geltend gemachten Zeitraum vom 24. Februar bis zum 14. August 1992.
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