OLG München - Urteil vom 28.07.1995
21 U 4131/94
Normen:
BGB §§ 123 134 139 242 504 ff. 553 ;
Fundstellen:
OLGReport-München 1996, 168
Vorinstanzen:
LG München I,

Auslegung einer Vereinbarung über die Einräumung eines Vorkaufsrechts in einem Mietvertrag

OLG München, Urteil vom 28.07.1995 - Aktenzeichen 21 U 4131/94

DRsp Nr. 1998/14057

Auslegung einer Vereinbarung über die Einräumung eines Vorkaufsrechts in einem Mietvertrag

»1. Zur Frage der Auslegung einer Vereinbarung über die Einräumung eines Vorkaufsrechts (hier: Verpflichtung zum Führen eines Gesprächs).2. Teilnichtigkeit bei formunwirksamer Vereinbarung eines Vorkaufsrechts in einem Mietvertrag, Berücksichtigung der Interessenlage und des hypothetischen Parteiwillens.3. Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben durch Berufung auf Formnichtigkeit.4. Keine Verpflichtung des Mieters zur eingehenden Erläuterung der in einem Mietvertrag vom Mieter (hier: Verein) angegebenen Begriffe 'zur Benutzung als betreute Wohngemeinschaft'; deshalb insoweit auch keine Anfechtung des Mietvertrages durch den Vermieter und auch keine Kündigungsmöglichkeit vor Ablauf der fest vereinbarten Mietzeit.5. Kein Verstoß der Benutzung einer gemieteten Wohnung durch betreute Wohngemeinschaft gegen das Zweckentfremdungsverbot.«

Normenkette:

BGB §§ 123 134 139 242 504 ff. 553 ;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt vom Vermieter die Herausgabe der Mietsache