I. Auf die Berufung der Klägerin wird das am 13. Juli 2007 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) -
1. Die Beklagte wird verurteilt, die auf dem Grundstück ... Straße in E., Flurstück 50 aus Flur 11 der Gemarkung F., Grundbuch des Amtsgerichts E., gelegene Lagerhalle mit einer Gesamtgröße von ca. 1.754 m² zuzüglich Büroanbau von ca. 280 m² sowie dazugehöriger Zuwegung, auf der dem angefochtenen Urteil beigefügten Flurkarte rot markiert, zu räumen und an die Klägerin herauszugeben.
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