Durch Urteil des Landgerichts Köln vom 25.10.1994 - 3 O 146/94 - wurde u. a. festgestellt, dass
1. die Klägerin zu 3/4 Miteigentümerin des im Grundbuch von K.-R., Blatt 12821 eingetragenen Grundstücks, Gebäude- und Freifläche L.er Straße ..., Flur .., Flurstück ..., 206 qm groß, ist,
2. der Beklagte nicht berechtigt ist, die Verwaltung des Hausgrundstücks L.er Straße ... in K. auszuüben,
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