Ausübungsfrist für das Sonderkündigungsrecht des Erstehers gemäß § 57 a ZVG nach Ersteigerung der Mietgrundstücks (Gewerberaum)
OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.09.2002 - Aktenzeichen 0 U 66/02
DRsp Nr. 2003/16317
Ausübungsfrist für das Sonderkündigungsrecht des Erstehers gemäß § 57 aZVG nach Ersteigerung der Mietgrundstücks (Gewerberaum)
»Zur Frage der rechtzeitigen Ausübung des dem Ersteher aufgrund der Ersteigerung des Mietgrundstücks zustehenden Sonderkündigungsrechts [hier: Ladenlokal].«