Autor: Emmert |
Nach § 1 Abs. 1 PrKlG gilt ein allgemeines Indexierungsverbot, wonach auch die Vereinbarung einer Mietindexierung unzulässig wäre.6)
Vom Verbot ausgenommen sind gem. § 1 Abs. 3 PrKlG Indexmietvereinbarungen gem. § 557b BGB bei Wohnraummietverhältnissen. Darüber hinaus sind Indexmietvereinbarungen gem. §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 3 Abs. 1 PrKlG unter den in § 3 Abs. 1 PrKlG genannten Voraussetzungen zulässig, allerdings auch nur dann, wenn die Preisklausel im Einzelfall hinreichend bestimmt ist und keine Vertragspartei unangemessen benachteiligt (§ 2 Abs. 1 PrKlG).
6) | Bartholomäi/Stellmann, aaO., Rdn. 120 zur Vorgängervorschrift § 2 Abs. 12 Preis\AngG. |
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