I. Die Beklagte ist seit dem 1.12.1975 Mieterin einer 55,5 qm großen Zweizimmerwohnung in ... . Die Klägerin ist Vermieterin. Mit eingeschriebenem Brief vom 28.4.1980 ließ sie die Beklagte durch ihren Anwalt bitten, der Erhöhung der monatlichen Nettomiete von bislang 333 DM auf 474,53 DM zuzustimmen. Ihr Erhöhungsverlangen begründete sie mit dem Hinweis auf entsprechende Entgelte für einzelne vergleichbare Wohnungen und benannte hierzu drei Wohnungen unter Angabe ihrer Lage (Gemeinde, Straße, Hausnummer, Geschoß), der Zusammensetzung ihrer Räumlichkeiten, der Grundausstattung, des Baujahrs, der Wohnfläche und der Nettomiete.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|