BayObLG - Beschluß vom 12.06.1986
RE-Miet 1/86
Normen:
BGB § 564b;
Fundstellen:
DRsp I(133)314e
NJW-RR 1986, 1145
WuM 1986, 271

BayObLG - Beschluß vom 12.06.1986 (RE-Miet 1/86) - DRsp Nr. 1992/7011

BayObLG, Beschluß vom 12.06.1986 - Aktenzeichen RE-Miet 1/86

DRsp Nr. 1992/7011

Beurteilung des berechtigten Vermieterinteresses an einer Eigenbedarfskündigung zugunsten eines Familienangehörigen nicht nach dem vom Nutzungswillen des Angehörigen abhängigen Wohnbedarf sondern allein nach dem Eigenbedarf in der Person des Vermieters.

Normenkette:

BGB § 564b;

Gründe:

I. Die Kläger haben im Jahre 1982 eine Eigentumswohnung durch Kauf erworben, die der Beklagte bewohnt und die er von der Voreigentümerin durch Vertrag vom 28.7.1976 gemietet hatte. Die Wohnung besteht aus einem Zimmer, Kochnische, Bad und Diele mit Einbauschrank. Der Beklagte bewohnt dieses Appartement allein. Der neunzehnjährige Sohn der Kläger wohnt in deren Haus und hat ein Zimmer von 16 m² Größe zur alleinigen Verfügung.