bb) Bedeutung von Mietspiegeln

Autor: Emmert

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Dem Mietspiegel kommt im Gegensatz jedenfalls zum Sachverständigengutachten gem. § 558a Abs. 2 Nr. 3 BGB und zur Benennung von Vergleichswohnungen gem. § 558a Abs. 2 Nr. 4 BGB eine Doppelfunktion zu.

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Einerseits ist er außergerichtliches Begründungsmittel für ein Mieterhöhungsverlangen und gibt sowohl dem Vermieter als auch dem Mieter - je nach Art seiner Erstellung - schnell, kostengünstig und zuverlässig Auskunft über die ortsübliche Vergleichsmiete und damit über die Berechtigung eines Mieterhöhungsverlangens im Einzelfall. Dementsprechend kommt ihm trotz der grundsätzlichen formalen Gleichrangigkeit zu anderen Begründungsmitteln dennoch besondere Bedeutung zu.8)

Aus diesem Grund werden Mietspiegel, dort, wo sie existieren, in über 2/3 der Fälle zur Begründung von Mieterhöhungsverlangen herangezogen9) und führen dort in 97 % der Fälle zu einer außergerichtlichen Streiterledigung.10) Darüber hinaus verbessern Mietspiegel die Transparenz auf den Wohnungsmärkten.11)

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