bb) Umfang der Umsatzsteuerpflicht

Autor: Emmert

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Ist der Mieter wirksam zur Zahlung der Umsatzsteuer verpflichtet, bezieht sich dies auf folgende Leistungen:

- Nettomiete;

- Nebenkosten: Hat der Vermieter zur Umsatzsteuer optiert, kann er die Umsatzsteuer auch auf Nebenkosten verlangen, die selbst nicht mit Umsatzsteuer belastet sind wie z.B. die Grundsteuer.14)

Hinsichtlich der bereits mit Umsatzsteuer belasteten Nebenkosten ist er zur Herausrechnung der Umsatzsteuer nicht verpflichtet, vielmehr zahlt der Mieter Umsatzsteuer auch auf die auf die Nebenkosten entfallende Umsatzsteuer.15)

Praxistipp:

Ist in einem gewerblichen Mietvertrag die Pflicht zur Zahlung der Umsatzsteuer ausdrücklich nur für die Nettomiete vorgesehen, liegt die Auslegung nahe, dass der Mieter auch für die Nebenkosten Umsatzsteuer schuldet.16)

- Nutzungsentschädigung gem. § 546a Abs. 1 BGB;17)

- Nutzungsentschädigung gem. §§ 987, 990 BGB;18)

- Abstandszahlungen;19)

- "verlorene Baukostenzuschüsse" des Mieters bei Vertrag mit Mindestlaufzeit.20)

Praxistipp:

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